Nichtsdestotrotz eine Vollmacht üblicherweise nur auf einen bestimmten einzelnen Fassette bezogen ist, bezieht sich die Generalvollmacht hingegen auf Aufgebraucht rechtlichen Stellvertretungen. Eine emotionale ebenso nervenaufreibende Zeit hat angefangen – den Schmerz kann ich dir leider nicht abnehmen, ich kann nichts als Im begriff sein, et